Motorrad-Klassen

Mofa

Wenn Sie 15 Jahre oder älter sind, dürfen Sie auf öffentlichen Straßen mit einem Mofa fahren. Dazu brauchen Sie eigentlich keinen Führerschein.

Seit dem 01. April 1980 ist es aber Pflicht eine sog. Mofa-Prüfbescheinigung bei sich zu haben (§ 4 a StVZO).
Diese Prüfbescheinigung ist keine echte Fahrerlaubnis im Sinne der gesetzlichen Vorschriften (das ist besonders wichtig für jemanden, dem die Fahrerlaubnis entzogen wurde - er darf nämlich dann immer noch Mofa fahren).

Voraussetzungen:
Gleichwohl muss man, wenn man die Bescheinigung haben will, eine Prüfung ablegen. Um zu dieser Prüfung zugelassen zu werden, muss man bei der Fahrschule am theoretischen Unterricht (mindestens 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten; Versäumung von nicht mehr als einer Doppelstunde ist unschädlich) genommen haben.

Machen Sie gleichzeitig einen anderen Führerschein, dürfen Sie die theoretische Ausbildung für die Mofa-Prüfbescheinigung leider nicht mit dem theoretischen Unterricht für den Führerschein kombinieren. Ferner müssen Sie eine praktische Ausbildung (also Mofa-Fahrunterricht) absolvieren und zwar entweder eine Doppelstunde à 90 Minuten Einzelunterricht oder zwei Doppelstunden Gruppen- unterricht.

Was darf ich fahren?
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Kurbel-, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofa); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein.

 


Klasse AM

(Moped, Mokick, Motorroller)

Der Führerschein der Klasse M berechtigt zum Fahren von einem Moped, Mokick oder Motorroller.

Voraussetzungen:
Bereits vor der Vollendung des 15. Lebensjahres könnt Ihr mit der Ausbildung beginnen. Sinnvoll ist ein Einstiegsalter von 14 1/2 Jahren.

Die theoretische Prüfung kann nämlich bereits 3 Monate und die praktische Prüfung 1 Monat vor der Vollendung des 15. Lebensjahres gemacht werden.

Was darf ich fahren?
Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ ) und Fahrrädern mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ , die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen).

 


Klasse A1

(Motorrad)

Leichtkrafträder bis 80km/h. Mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 125cm³, nicht mehr als 11kW für 16 - 17jährige. Ab 18 Jahren unbegrenzt.

Voraussetzungen:
Bereits vor der Vollendung des 16. Lebensjahres könnt Ihr mit der Ausbildung beginnen. Sinnvoll ist ein Einstiegsalter von 15 1/2 Jahren.

Die theoretische Prüfung kann nämlich bereits 3 Monate und die praktische Prüfung 1 Monat vor der Vollendung des 16. Lebensjahres gemacht werden.

Was darf ich fahren?
Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) sowie einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von: 80 km/h für 16 - 17jährige und unbegrenzt ab 18 Jahre.

 


Klasse A2

(beinhaltet A1 / M)

Beim Führerschein der Klasse A (beschränkt) handelt es sich um den Motorradführerschein mit Beschränkung der Leistung.

Vorraussetzung:
Bereits vor der Vollendung des 18. Lebensjahres könnt Ihr mit der Ausbildung beginnen. Sinnvoll ist ein Einstiegsalter von 17 1/2 Jahren.

Die theoretische Prüfung kann nämlich bereits 3 Monate und die praktische Prüfung 1 Monat vor der Vollendung des 18. Lebensjahres gemacht werden.

 



Klasse A (offen)

(beinhaltet A1 / M)

Beim Führerschein der Klasse A (direkt) handelt es sich um den Motorradführerschein ohne Beschränkung der Leistung.

Vorraussetzung:
Bereits vor der Vollendung des 24. Lebensjahres könnt Ihr mit der Ausbildung beginnen.

Die theoretische Prüfung kann nämlich bereits 3 Monate und die praktische Prüfung 1 Monat vor der Vollendung des 24. Lebensjahres gemacht werden.

Was darf ich fahren?
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg; dies gilt nicht, wenn der Bewerber bei der Erteilung der Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat.